Frage:
Bin ich geeignet für einen Welpen aus eurer Zucht
Sie sind bei uns genau richtig, wenn Sie:
Hundeerfahrung mitbringen, idealerweise sogar mit Rottweilern,
in einer hundefreundlichen Umgebung leben (nicht mitten in der Stadt in einer Etagenwohnung),
bei Mietwohnungen eine Genehmigung vom Vermieter haben,
sicher sind, dass keine Allergien in der Familie bestehen,
finanziell in der Lage sind, Ihren Hund gut zu versorgen – auch bei Krankheit,
auf hochwertiges Futter Wert legen,
Urlaubszeiten gut geplant haben (Hund darf mit oder ist bestens betreut),
und sich auch Gedanken über die Nachbarn gemacht haben.
Vor allem aber: Wenn Sie alles für ihren Hund tun würden und nicht bei jeder kleinen Schwierigkeit das Hantuch werfen.
Frage:
Ist in meinem Bundesland die Haltung von Rottweiler erlaubt?
Antwort:
Die Haltung von Rottweilern ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, da jedes Bundesland eigene Vorschriften zur Haltung sogenannter Listenhunde erlässt. In einigen Bundesländern gelten Rottweiler als potenziell gefährlich, was bestimmte Auflagen mit sich bringt. In anderen Bundesländern gibt es keine speziellen Regelungen für Rottweiler.
Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen ändern können. Es ist daher ratsam, sich vor der Anschaffung eines Rottweilers bei der zuständigen Ordnungsbehörde Ihres Wohnortes über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Hier ist eine Übersicht über die Regelungen zur Haltung von Rottweilern in den einzelnen Bundesländern:
In Baden-Württemberg gelten Rottweiler als potenziell gefährlich (Kategorie 2). Die Haltung ist erlaubt, jedoch sind ein Wesenstest und eine Haltererlaubnis erforderlich.
Rottweiler stehen in Bayern in Kategorie 2 der Rasseliste. Die Haltung ist erlaubt, aber ein Wesenstest ist erforderlich. Bei negativem Ergebnis gelten Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht.
In Berlin stehen Rottweiler nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Seit dem 1. Juli 2024 führt Brandenburg keine Rasselistemehr. Es gelten besondere Vorschriften für als gefährlich geltende Hunde, unabhängig von der Rasse.
In Bremen stehen Rottweiler nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Rottweiler gelten in Hamburg als potenziell gefährlich (Kategorie 2). Die Haltung ist erlaubt, jedoch sind ein Wesenstest und eine Haltererlaubnis erforderlich.
In Hessen gelten Rottweiler als potenziell gefährlich (Kategorie 2). Die Haltung ist erlaubt, jedoch sind ein Wesenstest und eine Haltererlaubnis erforderlich.
Rottweiler stehen in Mecklenburg-Vorpommern nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Rottweiler stehen in Niedersachsen nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Rottweiler gelten in Nordrhein-Westfalen als potenziell gefährlich (Kategorie 2). Die Haltung ist erlaubt, jedoch sind ein Wesenstest und eine Haltererlaubnis erforderlich.
Rottweiler stehen in Rheinland-Pfalz nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Rottweiler stehen im Saarland nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Rottweiler stehen in Sachsen nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Rottweiler stehen in Sachsen-Anhalt nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Rottweiler stehen in Schleswig-Holstein nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Rottweiler stehen in Thüringen nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.